Zu Beginn einer Finanzierung werden die Konditionen für eine meist langfristige Zinsbindung festgelegt. Neben dem Nominalzinssatz und der monatlichen Tilgungsrate sollte auch eine Sondertilgung vereinbart werden.
Bauherren und Hauskäufer benötigen in den meisten Fällen eine Finanzierung zur Realisierung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Bei einigen zukünftigen Eigentümern ist Eigenkapital vorhanden, andere Kunden müssen neben den reinen Kauf- oder Baukosten auch noch die Nebenkosten finanzieren. Für die Maklercourtage, die Grunderwerbsteuer für das Finanzamt und die Notar- und Gerichtskosten fallen schnell noch einmal einige Tausend Euro an. Nicht alle Kreditinstitute sind zu einer Finanzierung über den Beleihungswert des Hauses hinaus bereit, die meisten finanzieren lediglich bis zur Höhe des Kaufpreises oder der Baukosten.
Kreditinstitut und Finanzierungskunde verhandeln in erster Linie darüber, ob eine Finanzierung überhaupt möglich ist. Der Kreditberater sieht sich dazu die Einkünfte des Haushalts an, erfasst in einer Berechnung die Ausgaben und begutachtet andere wichtige Punkte wie Betriebszugehörigkeit und Haushaltsgröße. Herrscht Klarheit darüber, dass die Bank oder Sparkasse die gewünschte Finanzierung begleitet, beginnt die Verhandlung über die Kreditkonditionen. In erster Linie interessieren sich die meisten Finanzierungskunden für die Nominalzinssätze und die zukünftig zu zahlende monatliche Rate. Nicht immer wird in diesem Moment an die Möglichkeit von Sonderzahlungen gedacht. Dabei ist es wichtig für ein Darlehen, Sondertilgung zu berücksichtigen und zu vereinbaren. Die Kreditinstitute gewähren häufig ein Sondertilgungsrecht von fünf beziehungsweise zehn Prozent der Darlehnssumme pro Jahr. Das Ausnutzen der Sondertilgungsmöglichkeiten spart dem Kreditnehmer sehr viel Geld. Neben dem reinen Tilgungsbetrag spart der Kunde Monat für Monat, indem er bei seiner vereinbarten Rate immer weniger Zinsen und dafür eine höhere Tilgung zahlt. Eine Sonderzahlung reduziert in den meisten Fällen nicht die monatlich zu zahlende Rate, sondern verkürzt die Laufzeit.
24. September 2010