Die Haftpflichtversicherung: viele Arten, ein Prinzip

Haftpflichtversicherungen werden dem potenziellen Versicherungsnehmer oft als eine sinnvolle und notwendige Versicherung angepriesen. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Art der Versicherung und wann zahlt sie?

Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Alle haben aber gemein, dass sie den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens, der durch die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht oder bei so genanntem „Gefahr erhöhendem Verhalten“ einer dritten Person unbeabsichtigt zugefügt wurde, entschädigen. Man unterscheidet bei Haftpflichtversicherungen zwischen den freiwilligen und den zwingenden bzw. pflichtmäßigen Haftpflichtversicherungen. Die unbedingte Versicherungspflicht liegt vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die vom Gesetzgeber als außerordentlich risikoreich eingestuft wird. Dieses ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Auto geführt wird (Kfz-Haftpflicht) oder eine Person regelmäßig mit Schusswaffen hantiert (Waffen-/Jagdhaftpflicht).

Haftpflichtversicherungen gibt es nahezu für jeden Bereich und für jedwede Lebenssituation. Hier eine Auswahl: 1. Die private Haftpflichtversicherung entschädigt Privatpersonen bei selbst verursachten Schäden. 2. Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die durch die Nutzung eines Fahrzeuges entstehen. 3. Die Bauherrenhaftpflicht reguliert Schäden, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen. 4. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert Schäden, welche ihre Ursache im Bereich von Häusern oder Grundstücken haben. 5. Die Tierhalterhaftpflicht haftet für Schäden, welche durch das Halten von Tieren verursacht werden. Auch im beruflichen Bereich gibt es Haftpflichtversicherungen, die zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Handwerker, Beamte und weitere Personen, die in besonderer Weise ein Risiko tragen, absichern. Die Berufshaftpflicht dient hier also zur Absicherung der Schäden, die bei der Ausübung des jeweiligen Berufes entstehen. Zur Versicherung gegen gewerbliche oder industrielle Risiken besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Laufzeit einer Haftpflichtpolice reicht von einem bis hin zu fünf oder zehn Jahren. Die Police kann drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, ansonsten verlängert sie sich stillschweigend um ein Jahr. Die Versicherungen haften in verschiedenen Fällen nicht, so zum Beispiel bei absichtlich herbeigeführten Schäden oder Schäden, die von deliktsunfähigen Personen (z.B.: Kinder unter 7 Jahre, bewusstlose Personen, psychisch Kranke, Behinderte) verursacht wurden.