GEMA-Gebühren sind Lizenzgebühren, die bei der Aufführung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützter Musik bezahlt werden müssen. Die Gebühren sind in den Preisen für CDs, Tickets o. ä. bereits enthalten.
GEMA, das ist die Abkürzung für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist eine Gesellschaft, die die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von musikalischen Werken deutscher Künstler und Künstlerinnen vertritt. Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein und hat aktuell rund 65.000 Mitglieder. Zu den GEMA-Mitgliedern gehören Urheber im weitesten Sinne: Musiker, Autoren, Komponisten, Musikverleger, Dirigenten und Textdichter.
Urheberrechtlich geschützte Musikwerke dürfen nur öffentlich aufgeführt werden, wenn Lizenzvergütungen, die umgangssprachlich auch als GEMA-Gebühren bezeichnet werden, an den Verein abgeführt werden. Die GEMA-Gebühren müssen von den Veranstaltern bezahlt werden, die Hintergrundmusik für ein Event benötigen oder Konzerte und Aufführungen veranstalten. Die Höhe der Gebühren ist gestaffelt. Die Verwertungsgesellschaft GEMA verteilt diese Einnahmen dann anhand eines komplexen Schlüssels an ihre Mitglieder. Die Royalties, also die Tantiemen, die die Mitglieder erhalten, werden nach einem Punktesystem ausgeschüttet. Dabei wird zwischen Unterhaltungsmusik und ernster Musik, die zu pädagogischen Zwecken gespielt wird, unterschieden. Zur ernsten Musik zählt zum Beispiel ein Orchesterstück oder eine Oper.
Ein weiterer Teil der Einnahmen der GEMA ist die sogenannte Pauschalabgabe, die auf den Erwerb von Geräten, die das Vervielfältigen von Musikstücken möglich machen, gezahlt werden muss. Diese Pauschalabgabe ist im Kaufpreis von CD-Brennern, digitalen Speichermedien, MP3-Playern und ähnlichen Geräten bereits enthalten, sodass sie dem Endverbraucher nicht separat in Rechnung gestellt wird. Besonders Freiberufler und kleine Unternehmen wissen häufig nicht, dass schon das Abspielen von GEMA-pflichtiger Musik als Warteschleifenuntermalung am Telefon bei der GEMA angemeldet werden muss. Die Anmeldepflicht von Musik ist generell sehr umfassend und wird von vielen nicht beachtet. So ist es zum Beispiel auch gebührenpflichtig, wenn Firmen Ihre Webseite mit musikalischer Untermalung aufpeppen, die von der GEMA lizenziert wird.
06. Mai 2010